Mittelalterliche Geschichte
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Michael Schwab

Dissertationsvorhaben: Süditalien im 11.-13. Jahrhundert: Die Beziehung des Papsttums zu Normannen und Staufer.

Im Rahmen meiner Dissertation werde ich die Beziehung des Papsttums zu den süditalienischen Herrschern des 11. bis 13. Jahrhunderts untersuchen. Lange Zeit schien sich eine weiterführende Darstellung der Beziehung zwischen den seit dem frühen 11. Jahrhundert in Süditalien fußfassenden Normannen und dem Papsttum zu erübrigen; insbesondere in der deutschsprachigen Forschung gilt eine lehnsrechtliche Ausprägung des Verhältnisses als gesicherte Erkenntnis und bestimmt daher die einschlägigen Darstellungen der Geschichte der normannischen Herrschaftsbildung im 11. und 12. Jahrhundert, aber auch des Konflikts zwischen römischer Kurie und staufischen Herrschern nach der Eroberung des regnum durch Heinrich VI. im Jahr 1194.

Während das vor allem in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts ausgearbeitete Modell des Lehnswesens jahrzehntelang als zentraler Erklärungsansatz bei der Beschreibung personaler Bindungen im mittelalterlichen "Staatsgefüge" galt, ist diese Dominanz insbesondere in den letzten zwei Jahrzehnten wiederholt angezweifelt worden. Ausgehend von der Kritik Susan Reynoldsʼ in Fiefs and vassals gilt, als Folge der noch laufenden Forschungsdiskussion, dass lehnsrechtlichen Normen ungeprüft keine raum- und zeitübergreifende Bedeutung zugeschrieben werden darf. Auch ist nicht von einer Unveränderlichkeit der Bedeutung ritueller Handlungen oder Termini des Lehnsrechts vom 11. bis in das 13. Jahrhundert auszugehen. Die Frage nach der Deutungshoheit eines systematisierten Lehnsrechts gilt es daher bei jedem Einzelfall zu überprüfen.

Aufbauend auf die aktuelle Forschungsdiskussion zum Lehnsrecht, die ein offeneres Verständnis vormals normativ gedeuteter Begrifflichkeiten und Rituale nahelegt, soll unter Einbeziehung kulturgeschichtlicher Fragestellungen ein Perspektivwechsel vollzogen werden. Durch die Fokussierung auf die in den Quellen greifbaren, einzelnen Kommunikationsvorgänge, sowie durch konsequente Kontextualisierung der historischen Ereignisse soll zu alternativen Deutungsmöglichkeiten gelangt werden.

Erst unter dem fortschreitenden Einfluss gelehrter Juristen seit dem 12. Jahrhundert kam es zu einer zunehmenden juristischen Vereindeutigung. Die Ausweitung des Untersuchungszeitraums bis in das 13. Jahrhundert ist für die Fragestellung daher besonders interessant, um etwaige Auswirkungen auf Fremdwahrnehmung und Selbstdeutung der Beziehung vom 11. bis zum 13. Jahrhundert herauszuarbeiten.