Mittelalterliche Geschichte
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Miriam Hahn, M. A.

Dissertationsprojekt: Paare vor dem Freisinger Offizialat in Spätmittelalter und Früher Neuzeit (Beginn: Sommersemester 2010)

Eheangelegenheiten fielen im Mittelalter unter das Kirchenrecht und wurde von Doktoren des kanonischen Rechts im Amt eines bischöflichen Offizials oder Archidiakons gerichtet. Vor dem geistlichen Richter wurden Ehezuerkennungs-, Scheidungs-, Trennungs-, Deflorations- und Unterhaltsprozesse verhandelt sowie Fälle, die Ehehindernisse betrafen. Dabei breiteten die prozessierenden Parteien eine Fülle von detaillierten Tatsachenbehauptungen über ihr Liebesverhältnis, ihre heimlich geschlossene Ehe oder die Gründe für das Scheitern ihrer Ehe (finanzielle Schwierigkeiten, Ehebruch, Gewalt, Impotenz etc.) aus. Somit erhielt der Richter einen tiefen Einblick in die Gefühls-, Gedanken-, und Lebenswelt der Prozessparteien.

Bei meinem Dissertationsvorhaben stehen die Protokolle des Domkapitelgerichts Freising im Fokus, die von der Mitte des 15. bis zum ersten Drittel des 16. Jahrhunderts erstellt wurden. Trotz der großen Aufmerksamkeit, die die Forschung europaweit in den letzten drei Jahrzehnten geistlichen Gerichtsakten zukommen ließ, sind die Freisinger Akten nahezu unbeachtet geblieben, obwohl sie sich durch eine für deutsche Verhältnisse quantitative wie qualitative Einzigartigkeit auszeichnen. Sie stellen den umfangreichsten seriellen Quellenbestand an geistlichen Gerichtsakten für das 15. und beginnende 16. Jahrhundert in Deutschland dar und glänzen durch ihre Ausführlichkeit und ihren Facettenreichtum.

Der methodische Schwerpunkt meiner Dissertation liegt in der Aufbereitung und Auswertung der Offizialatsprotokolle des geistlichen Gerichts Freising. Dabei gliedert sich die Untersuchung in zwei Teile.

In einem ersten Teil werden Regesten der Gerichtsprozesse angefertigt, die sowohl personenbezogene (Name, Beruf, Wohnort, soziale Stellung) wie auch prozessbezogene Informationen (Art der Klage, Urteilsspruch, Beweismitteleinreichung, Besonderheiten im Prozessverlauf) enthalten. Zusätzlich werden herausragende und im Original erhaltene Dokumente, wie private (Liebes-)Briefe oder ärztliche Gutachten, im vollen Wortlaut aufgenommen.

Auf der Basis der gewonnenen Daten soll im zweiten Teil eine rechts-, sozial-, alltags- und mentalitätsgeschichtliche Untersuchung anschließen. Dabei wird das Gericht als Personenverband sowie die Gerichtspraxis und die Interaktion zwischen Gerichtspersonal und prozessierenden Parteien in den Blick genommen. Weitere Untersuchungsfelder sind die Themenkomplexe Beziehung, Liebe, Sexualität, Formen des Zusammenlebens, Familie und Gewalt, um die sich Informationen aus Ehegerichtsakten naturgemäß gruppieren.